Bislang wurden auch für Kleinspenden Spendenbescheinigungen ausgestellt. Künftig ist dies organisatorisch nicht mehr durch die Rendantur möglich. Daher gelten ab Oktober die finanzamtlichen Regelungen, dass eigene Spendenbescheinigungen erst ab € 300,00 durch die Rendantur ausgestellt und vom Verwaltungsrat bestätigt werden.
Bei Spenden unter 300,00 Euro pro Jahr genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg). Erst bei Spenden ab 300,00 Euro wird eine Spendenbescheinigung als Nachweis benötigt.
Die Ausstellung der automatischen Spendenbescheinigungen wird daher ab 1. Oktober 2024 umgestellt. Ab diesem Datum werden Spendenbescheinigungen automatisch ab einem Betrag von 300,00 Euro ausgestellt.
Hierzu muss bei der Überweisung einer Spende der Hinweis stehen, „Bitte Spendenbescheinigung“ und die vollständige Adresse (Vorname, Name, Straße Hausnr., PLZ, Ort). Für Spenden bis € 300,00 reicht ein Kontoauszug für das Finanzamt aus.